Ermittlung des Bodenwerts:
Sowohl für das Sachwertverfahren, wie auch für das Ertragswertverfahren, spielt die Ermittlung des Bodenwerts eine wichtige Rolle.
Der Wert von unbebauten Grundstücken ist im Bewertungsgesetz (BewG) § 179 Bewertung der unbebauten Grundstücke festgelegt.
Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.
Der Bodenwert berechnet sich aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der entsprechenden Grundstücksfläche.
Bei einem Bodenrichtwert handelt es sich um einen von einem örtlichen Gutachterausschuss mindestens alle 2 Jahre ermittelten und veröffentlichten Wert.
Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Karten, in denen unter Angabe der wertbeeinflussenden Lagemerkmale die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche eingetragen werden.
Da wir Immobilien in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt vermarkten, finden Sie hier die entsprechenden kostenlosen Links, wo Sie die jeweiligen Bodenrichtwerte online ermitteln können:
BORIS Land Sachsen: Bodenrichtwerte Sachsen
Geodatendienst Sachsen-Anhalt: Bodenrichtwerte Sachsen-Anhalt
BORIS Land Brandenburg: Bodenrichtwerte Brandenburg
Die so ermittelten Werte sind durchschnittliche Lagewerte. Es gibt mithin nicht „den Wert“. Attraktive Grundstücke werden einen erheblich besseren Verkaufspreis erzielen als weniger schöne, auch wenn sie einen identischen Bodenrichtwert haben. Schwankungen von plus/minus 20 % sind üblich. Grundsätzlich allein entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist, was der derzeitige Markt dafür hergibt. Dennoch bieten die Bodenrichtwerte eine gute Basis für die Einschätzung.